Der volle Arbeitsdienst muss künftig bis zum 65. Lebensjahr geleistet werden. Es sind zukünftig 8 Stunden statt bisher 12 Stunden zu leisten. Die Gebühr für eine nicht geleistete Arbeitsstunde wird von 8 Euro auf 12 Euro erhöht. Jugendliche und Senioren ab dem 66. Lebensjahr haben 4 Stunden Arbeitsdienst abzuleisten.